Corona Maßnahmen gültig ab 03. April
Das Land_NRW hat die Corona Schutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab heute, die Corona – Schutzmaßnahmen in NRW erheblich reduziert. Es bleiben Masken- & Testpflichten in sensiblen Bereichen.
Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht- In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen etc.
- In staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen, wie Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen.
- Öffentlicher Personenverkehr
Testpflicht in sensiblen Bereichen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur mit aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.
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