Update Corona Schutzmaßnahmen

Corona Maßnahmen gültig ab 03. April

Das Land_NRW hat die Corona Schutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab heute, die Corona – Schutzmaßnahmen in NRW erheblich reduziert. Es bleiben Masken- & Testpflichten in sensiblen Bereichen.

Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht
  1. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen etc.
  2. In staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen, wie Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen.
  3. Öffentlicher Personenverkehr
Testpflicht in sensiblen Bereichen

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur mit aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.

Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.

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SPD Stadtverband Alsdorf