Für den Ausbau und die Erneuerung von Straßen, ist die jeweilige Kommune oder Gemeinde bislang dazu verpflichtet die Anlieger*innen an den dabei entstehenden Kosten zu beteiligen. Bei der Bemessung der Kostenbeteiligung gehen die Kommunen und Gemeinden dabei sehr unterschiedlich vor. Während einige Kommunen 50% der entstehenden Kosten auf die Anlieger umlegen, sind es in anderen sogar bis zu 80%.
Die Beitragsbelastung für die betroffenen Grundstückseigentümer*innen können im Einzelfall sehr hoch ausfallen und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen. Das Kommunalabgabengesetz [KAG NRW] berücksichtigt dabei nicht die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen. Diese Beiträge sind ungerecht, unsozial und verursachen sehr viel Bürokratie.
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW setzt sich daher aktuell für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein, doch die Landesregierung zeigt bislang keine echte Bereitschaft die Beiträge abzuschaffen und einen rechtlich, verbindlichen Absatz im KAG einzufügen.
Doch was bedeutet eine Abschaffung oder die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge für Alsdorf und andere Kommunen?
Gerne möchten wir dies mit Euch und unseren Landtagsabgeordneten und -Kandidaten Eva-Maria Voigt-Küppers und Stefan Kämmerling diskutieren und laden Euch herzlich zu unserer Informationsveranstaltung ein.