Straßennamen schaffen Identität und Bewusstsein. Sie sind ein Teil unserer Erinnerungskultur.
Straßenbenennungen sind manchmal hart umkämpft. Es gibt verschiedene Vorstellungen, wie eine neu erschlossene Straße zu benennen ist und wem man eine Straße widmen sollte.
Schaut man sich die Straßenbenennungen im Alsdorfer Stadtgebiet an, so findet man Benennungen nach Städtenamen, Tierarten oder nach Blumen- und Baumarten. Man findet darüber hinaus aber auch Straßen, die nach besonderen lokalen oder überregionalen Persönlichkeiten benannt sind.
Wenn man Passanten fragen würde, ob ihnen in Alsdorf fünf Straßen bekannt sind, die nach männlichen Persönlichkeiten benannt sind, würden vielen bestimmt schnell einige Namen einfallen (Konrad-Zuse-Straße, Theodor-Seipp-Straße, Willy-Brandt-Ring etc.). Aber würden Ihnen auch fünf weibliche Persönlichkeiten einfallen, nach denen in Alsdorf Straßen benannt sind?
Von unseren über 600 Straßen in Alsdorf sind über 90 nach männlichen Persönlichkeiten benannt und gerade einmal weniger als 15 nach weiblichen Persönlichkeiten – und das obwohl Straßenschilder öffentliches Gedenken prägen und identitäts- und bewusstseinsstiftend wirken sollen.
Daher haben sich die weiblichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass im Neubaugebiet am Alsdorfer-Weiher zwei Straßen nach Frauen benannt werden:
- Mit der Anne-Frank-Straße schärfen wir die Erinnerungskultur an den Holocaust und unser fundamentales politisches Bekenntnis, „Dass Auschwitz sich nie wiederhole…“ Gleichzeitig geht es uns hier um die historische Leistung der Europäischen Union, Frieden zu bewahren.
- „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So ist es in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben – ein Satz, den wohl niemand öffentlich infrage stellen würde und der für viele eine Selbstverständlichkeit darstellt. Die Aufnahme dieses Satzes erkämpfte damals im so genannten Parlamentarischen Rat eine der nur vier „Mütter unseres Grundgesetzes“, die Sozialdemokratin und Anwältin Elisabeth Selbert, die sich – trotz vieler Widerstände in der Nachkriegszeit – der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verschrieb. Elisabeth Selbert haben wir es zu verdanken, dass Artikel 3 Abs. 2 GG im Folgenden dazu führte, dass das Bürgerliche Gesetzbuch in Sachen Gleichberechtigung reformiert werden musste, dass Frauen seit 1977 nicht mehr die Zustimmung ihres Ehemannes brauchen, wenn sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben und vieles mehr. Anlass genug für uns, auch ihr eine Straße zu widmen.
Das Engagement von Anne Frank und Elisabeth Selbert ist beispielhaft und kann ein Ansporn sein, denn auch heute noch sind Frauen nicht in allen Lebensbereichen gleichberechtigt. Beispielsweise verdienen Frauen nach wie vor strukturell weniger als Männer. Das muss sich ändern und dafür streiten die Frauen – und die Männer – der SPD in Alsdorf.