Stadt Alsdorf bereitet sich auf mehr Wohngeldanträge vor

Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wird die Zahl wohngeldberechtigter Haushalte deutschlandweit von 600.000 auf rund zwei Millionen steigen, wodurch sich der anspruchsberechtigte Personenkreis mehr als verdreifacht. Der Wohngeldanspruch wird dabei von durchschnittlich 180 Euro auf zukünftig 370 Euro steigen.

Auch die Stadt Alsdorf bereitet sich auf deutlich mehr Anträge auf Wohngeld ab Januar vor. Die benötigte Software zur Auszahlung des „neuen“ Wohngelds wird jedoch voraussichtlich erst im April 2023 landesweit zur Verfügung stehen, wodurch die Bearbeitung von Wohngeldanträgen nach neuem Recht erst ab dem zweiten Quartal 2023 starten kann.

Für Personen, die schon Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind, gilt, dass deren Bewilligungszeiträume über den 31.12.2022 hinaus bestehen und fortlaufend bis zum Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums ausgezahlt werden. Ein potentiell höherer Wohngeldanspruch nach neuem Wohngeldrecht wird durch die Stadt Alsdorf automatisch geprüft, ein zusätzlicher Antrag für das “neue” Wohngeld ist bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums nicht nötig. Diese Prüfung sowie ggf. Nachzahlung kann jedoch auch frühestens ab dem zweiten Quartal 2023 erfolgen.

Für Wohngeldanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, gilt, dass sie wegen der bislang fehlenden Software voraussichtlich erst ab dem zweiten Quartal 2023 bearbeitet werden können. Entscheidend für den Wohngeldanspruch ist einzig das Datum des Wohngeldantrags. Das heißt: Sollte im Januar ein Wohngeldantrag gestellt und ein Anspruch bei der späteren Bearbeitung festgestellt werden, wird das Wohngeld rückwirkend ab Januar 2023 ausgezahlt. In dringenden Fällen, in denen eine Zahlungsunfähigkeit bei der Miete droht, kann es in Einzelfällen Abschlagszahlungen geben.

Anträge auf Wohngeld können ab Januar 2023 entweder online (Antrag hier online stellen) oder in Papierform gestellt werden. Wohngeldanträge liegen an der Information des Alsdorfer Rathauses aus und können dort auch abgegeben werden. Der Antrag kann zudem im Bürgerportal der Stadt Alsdorf heruntergeladen werden.

Foto: Stadt Alsdorf

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SPD Stadtverband Alsdorf