Änderung der Corona Schutzverordnung

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund Länder Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Corona Schutzverordnung entsprechend angepasst. Mit der Änderung der Verordnung werden ab “heute” Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick: Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab “heute” private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Auch der MPK Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2Gplus Regel für den Freizeitbereich Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden. Die Corona Schutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 12. Januar 2022.
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SPD Stadtverband Alsdorf