Großveranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 750 Teilnehmenden sind ab dem 3. Februar zulässig, wenn
- die Personenanzahl in Innenräumen maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität beträgt (maximal 4.000 Personen insgesamt)
- die Personenanzahl im Freien maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität beträgt (maximal 10.000 Personen insgesamt)
- die Teilnehmenden 2G+ erfüllen
- die Teilnehmenden über die gesamte Veranstaltungsdauer mindestens eine medizinische Maske (OP Maske) tragen
Facebook
Twitter
WhatsApp