Änderung der Corona Schutzverordnung

Großveranstaltungen Veranstaltungen mit mehr als 750 Teilnehmenden sind ab dem 3. Februar zulässig, wenn
  • die Personenanzahl in Innenräumen maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität beträgt (maximal 4.000 Personen insgesamt)
  • die Personenanzahl im Freien maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität beträgt (maximal 10.000 Personen insgesamt)
  • die Teilnehmenden 2G+ erfüllen
  • die Teilnehmenden über die gesamte Veranstaltungsdauer mindestens eine medizinische Maske (OP Maske) tragen
Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtum Veranstaltungen in Innenräumen ist eine erhöhte Personenanzahl (mehr als 750 Teilnehmende) nicht zulässig.
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SPD Stadtverband Alsdorf