Anpassungen in der Corona Verordnung

GÜLTIG AB 04.03.2022 Keine Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche

Die Zugangsbeschränkungen 2G plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahlen zulässig ist.

Zugang zu Gastronomie, Kultur und Sport für nicht Immunisierte

Künftig haben auch nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis wieder Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportangeboten.

Dies gilt für:
  • gastronomische Einrichtungen und Übernachtungsangebote
  • Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen
  • und für die Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen) sowie den Besuch von Sportveranstaltungen.
Öffnung von Clubs und Diskotheken

Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab 04. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch nur für immunisierte Personen möglich, die zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen (2G plus). Eine Maskenpflicht besteht nicht. Für Volksfeste, vergleichbare Freizeitveranstaltungen und Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt ebenfalls weiterhin 2G plus. Teilnehmen dürfen Immunisierte mit aktuellem Testnachweis oder einer Auffrischungsimpfung.

Höhere Zuschauerkapazitäten für Veranstaltungen Veranstaltungen bis 1000 Zuschauer sind mit 3G künftig mit mehr Besuchern möglich:
  • mit bis zu 500 Personen ohne Kapazitätsbeschränkungen;
  • Oberhalb von 500 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen- maximal dürfen 1000 Personen gleichzeitig anwesend sein.
  • Wird 2G plus gewährleistet, entfällt bei bis zu 1000 Teilnehmern die Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen (ab 1000 Personen) können bei 2G plus und zusätzlicher Maskenpflicht in Innenräumen 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden (max. 6000 Personen). Im Freien können max. 75 Prozent der Kapazitäten (bei max. 25000 Zuschauern) belegt werden.

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SPD Stadtverband Alsdorf